Seiteninhalt
Abmeldung
Welche Schritte bei einer Abmeldung bei anderen Behörden (Sozialversicherung,...) getätigt werden müssen, erfahren Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/.
Frist?
Innerhalb von drei Tagen vor bzw. drei Tagen nach dem Auszug.
Wo wird die Abmeldung vorgenommen?
Wird der Wohnsitz innerhalb Österreichs verlegt, d.h. erfolgt an einem Ort eine Abmeldung und an einem anderen Ort eine Anmeldung, kann dies gleichzeitig bei der neuen (zuständigen) Meldebehörde vorgenommen werden.
Erfolgt ein Wegzug ins Ausland, so ist für die Abmeldung das Meldeamt des letzten Wohnsitzes zuständig.
Erforderliche Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
Welche Gebühren sind zu entrichten?
Bei der Abmeldung entstehen keine Gebühren.
Aktuelles Schaufenzter
Zirler Wirtschaft in der Weihnachtszeit
66 - Dezember 2023
24 Seiten