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Anmeldung
Hier erfahren Sie, welche Behördengänge für eine Anmeldung in Zirl notwendig sind und welche Unterlagen dabei mitzubringen sind. Welche Schritte bei einer Anmeldung bei anderen Behörden (Sozialversicherung,...) getätigt werden müssen, erfahren Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/
Frist für die Anmeldung?
Die Anmeldung muss innerhalb von 3 Tagen nach Einzug in die Wohnung erfolgen.
Wo wird die Anmeldung vorgenommen?
Für die Anmeldung ist das Meldeamt der Marktgemeinde Zirl zuständig.
Was ist mitzubringen?
Bei Anmeldung nach einem Wohnsitzwechsel:
- Lichtbildausweis
- Ausgefüllter und unterschriebener Meldezettel des neuen Wohnsitzes - (bei Mietern ist die Unterschrift des Unterkunftgebers erforderlich)
Bei Anmeldung eines Neugeborenen :
- Lichtbildausweis des Anmeldenden (Antragssteller)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Ausgefüllter und unterschriebener Meldezettel
Zusätzlich bei ausländischen Staatsbürgern:
- Reisepass
- Bei Anmeldung eines Neugeborenen: Ein Visum muss für das Kind beantragt werden!
Welche Gebühren sind zu entrichten?
Bei der Anmeldung entstehen keine Gebühren.
Aktuelles Schaufenzter
Zirler Wirtschaft in der Weihnachtszeit
66 - Dezember 2023
24 Seiten