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Bauansuchen
Hier erfahren Sie, welche Behördengänge für ein Bauansuchen in Zirl notwendig sind und welche Unterlagen dabei mitzubringen sind.
Wann muss ein Bauansuchen eingebracht werden
Ein Bauansuchen muss für alle Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden eingebracht werden. Für manche Bauten ist nur eine Bauanzeige notwendig. In weiteren Fällen ist es nicht notwendig, ein Bauansuchen zu stellen. Vor Änderungen an einem Gebäude sprechen Sie deshalb im Bauamt der Marktgemeinde vor. Dort kann man Ihnen aufgrund ihrer speziellen Pläne mitteilen, ob ein Bauansuchen notwendig ist.
Wo wird das Bauansuchen eingebracht
Ein Bauansuchen wird an den Bürgermeister als Behörde gerichtet. Für die Durchfürhung des Bauverfahrens ist das Bauamt der Marktgemeinde Zirl zuständig.
Was ist mitzubringen
- Planunterlagen in dreifacher Ausfertigung
- Nachweis des Eigentums oder eines Baurechtes bzw. Zustimmungserklärung des Grundeigentümers bzw. Miteigentümers.
- Nachweis, dass der Bauplatz eine rechtlich gesicherte Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche hat und an die Versorgungsnetze angeschlossen ist.
- Ein Verzeichnis der an den Bauplatz angrenzenden Grundstücke und deren Eigentümer bzw. Bauberechtigter (mit Anschrift)
Welche Gebühren sind zu entrichten
14,30 € für die Eingabe und 3,90 € für jede Beilage (bis Format DIN A3) + Gebühr für größere Beilagen. Verwaltungsabgabe 70,00 € und die Kosten des Sachverständigen.
Tipps für das Bauansuchen
Bestimmungen für die Bebauung eines Grundstückes und für die Gestaltung des Gebäudes finden Sie im Bebauungsplan der Marktgemeinde. In manchen Gebieten und für manche Bauvorhaben ist auch ein ergänzender Bebauungsplan notwendig. Erkundigen Sie sich deshalb vor Beginn der Detailplanung über diese Bestimmungen im Bauamt.
Aktuelles Schaufenzter
Zirler Wirtschaft in der Weihnachtszeit
66 - Dezember 2023
24 Seiten