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Bauanzeige
Hier erfahren Sie, welche Behördengänge für eine Bauanzeige in Zirl notwendig sind und welche Unterlagen dabei mitzubringen sind.
Wann muss eine Bauanzeige eingebracht werden
Eine Bauanzeige ist notwendig für untergeordnete Bauteile, Stützmauern, Terassen, Schuppen, Stadel, Sportplätze,.... Da eine genaue Auflistung hier nicht möglich ist, sprechen Sie vor einer Änderung an Ihren Gebäuden bitte beim Bauamt vor.
Wo wird die Bauanzeige eingebracht
Eine Bauanzeige wird an den Bürgermeister als Behörde gerichtet. Für die Bearbeitung der Bauanzeige ist das Bauamt der Marktgemeinde Zirl zuständig. Wird innerhalb eines Monats kein Einwand erhoben, kann die Änderung durchgeführt werden.
Was ist mitzubringen
Planunterlagen in zweifacher Ausfertigung
Welche Gebühren sind zu entrichten
14,30 € für die Eingabe und 3,90 € für jede Beilage (bis Format DIN A3) + Gebühr für größere Beilagen. Verwaltungsabgabe 70,00 € und die Kosten des Sachverständigen.
Tipps für die Bauanzeige
Bestimmungen für die Bebauung eines Grundstückes und für die Gestaltung des Gebäudes finden Sie im Bebauungsplan der Marktgemeinde. Erkundigen Sie sich deshalb vor Beginn der Detailplanung über diese Bestimmungen im Bauamt.
Aktuelles Schaufenzter
Zirler Wirtschaft in der Weihnachtszeit
66 - Dezember 2023
24 Seiten