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Eheschließung
Hier erfahren Sie, welche Behördengänge für eine Eheschließung notwendig sind und was dabei mitzubringen ist. Welche Schritte bei einer Eheschließung bei anderen Behörden (Sozialversicherung,...) getätigt werden müssen, erfahren Sie unter http://www.help.gv.at/
Wo wird eine Eheschließung angemeldet
Sowohl die Ermittlung der Ehefähigkeit als auch die Eheschließung kann bei jeder Personenstandsbehörde im Bundesgebiet vorgenommen werden.
Heiratsurkunden für Eheschließungen vor dem 1.8.1938 werden vom Pfarramt des Ortes der Trauung ausgestellt.
Heiratsurkunden für Eheschließungen vom 1.8.1938 bis 31.12.1938 werden von der für den Trauungsort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt.
Heiratsurkunden für Eheschließungen vom 1.1.1939 bis 31.10.2014 werden von jeder Personenstandsbehörde im Bundesgebiet ausgestellt, wenn sie im ZPR (Zentralen Personenstandsregister) richtig und vollständig nacherfasst sind.
Wenn nicht, wenden Sie sich bitte an das Standesamt des jeweiligen Trauungsortes.
Was ist mitzubringen
Allgemein:
- Bei österreichischen Staatsbürgern - Geburtsurkunde
- bei im Ausland geborenen Staatsbürgern - Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldeauskunft
- Nachweise über die Berechtigung zur Führung akad. Grade etc. - Erklärung
zusätzlich bei ausländischen Staatsbürgern:
- Reisepass statt dem Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bestätigung der Ehefähigkeit des zuständigen Heimatstaates
- bei Wohnsitz im Ausland: Nachweis des Wohnsitzes
zusätzlich bei gemeinsamen unehelichen Kindern:
- Geburtsurkunde der Kinder, in der der Vater eingetragen ist.
zusätzlich bei Vorehen:
- Heiratsurkunden aller Vorehen oder Partnerschaftsurkunden der letzten eingetragenen Partnerschaft
- Sterbeurkunden des(r) früheren Ehegatten
- Nachweis über Auflösung der Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) bzw. eingetragenen Partnerschaft oder Nichtigkeitserklärung
- Hinweis: Aufgrund der Zuständigkeit bitten wir gleichgeschlechtliche Paare sich direkt an die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde zu wenden.
Welche Gebühren sind zu entrichten:
Auskünfte über die Gebühren erhalten Sie direkt im Standesamt Zirl, da es aufgrund der Fülle an Möglichkeiten (benötigte Urkunden,..) nicht möglich ist, eine allgemeingültige Zahl zu nennen.
Weitere Tipps bei einer Eheschließung:
Haben Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, dann bitten wir Sie, zu einem Informationsgespräch in unser Büro zu kommen.
Fremdsprachige Urkunden müssen im Original mit einer von einer/m in Österreich gerichtlich beeideten DolmetscherIn durchgeführten Übersetzung vorgelegt werden. Eine Liste der in Österreich beeideten DolmetscherInnen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz unter Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste.
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66 - Dezember 2023
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