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Geburt
Hier erfahren Sie, welche Behördengänge für die Ausstellung einer Geburtsurkunde notwendig sind und was dabei mitzubringen ist. Welche Schritte bei einer Geburt bei anderen Behörden (Sozialversicherung,...) getätigt werden müssen, erfahren Sie unter http://www.help.gv.at/
Wann muss die Geburt angezeigt werden
Die Geburt muss innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Wo wird die Geburtsurkunde ausgestellt
Für die Erstausstellung der Geburtsurkunde bei einer Geburt ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig.
Das Standesamt Zirl ist für alle Geburten in den Gemeindegebieten der Marktgemeinde Zirl und der Gemeinden Inzing und Hatting zuständig.
Geburtsurkunden, die nicht im Zuge der Geburt ausgestellt werden, können bei jedem Standesamt in Österreich beantragt werden.
Geburtsurkunden für Geburten vor dem 1.1.1939 werden vom Pfarramt des Geburtsortes ausgestellt.
Was ist bei einer Neugeburt mitzubringen
Kind ehelich:
- Anzeige der Geburt (wird normalerweise vom Krankenhaus bzw. Hebamme erstattet)
- Vornamenserklärung der Eltern
- Geburtsurkunde der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- Meldeauskunft der Eltern
- Nachweise über die Berechtigung zur Führung akad. Grade etc. der Eltern
Kind unehelich und Mutter ledig:
- Anzeige der Geburt (wird normalerweise vom Krankenhaus bzw. Hebamme erstattet)
- Vornamenserklärung der Kindesmutter
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- Meldeauskunft der Mutter
- Nachweise über die Berechtigung zur Führung akad. Grade etc. der Mutter
Kind unehelich und Mutter geschieden:
- Anzeige der Geburt (wird normalerweise vom Krankenhaus bzw. Hebamme erstattet)
- Vornamenserklärung der Kindesmutter
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter und des Vaters
- Meldeauskunft der Mutter und des Vaters
- Nachweise über die Berechtigung zur Führung akad. Grade etc.
- Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde
- Nachweis der Auflösung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
Kind unehelich und Mutter verwitwet:
- Anzeige der Geburt (wird normalerweise vom Krankenhaus bzw. Hebamme erstattet)
- Vornamenserklärung der Kindesmutter
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- Meldeauskunft der Mutter
- Nachweise über die Berechtigung zur Führung akad. Grade etc. der Mutter
- Heiratsurkunde der letzten Ehe oder Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
- Sterbeurkunde des Ehegatten
Wichtig bei ausländischen Staatsbürgern:
- Statt dem Staatsangehörigkeitsnachweis muss ein Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis der Mutter und des Vaters (bzw. nur der Mutter) mitgebracht werden.
- Alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers in Österreich.
Welche Gebühren sind zu entrichten:
Erste Geburtsurkunde (innerhalb von zwei Jahren nach Geburt): kostenlos
Pro weiterer Urkunde: Euro 9,30
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66 - Dezember 2023
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