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Meldeauskunft
Um die Adresse einer Person ausfindig zu machen, wendet man sich an das Meldeamt der Gemeinde.
Die/Der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen.
Für die Auskünfte unter Inanspruchnahme des Zentralen Melderegisters ist es überdies erforderlich, dass die Antragstellerin/ der Antragsteller zumindest folgende Daten der/des Gesuchten angeben kann:
Keine Auskunft wird bei Vorliegen einer Auskunftssperre erteilt.
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und
- ein zusätzliches Merkmal d.h. einen Bestandteil der Meldedaten (=Daten, die auf dem Meldezettel vermerkt sind).
Welche Gebühren sind zu entrichten
Antragsgebühr:
- Euro 14,30
- Die Antragsgebühr entfällt bei mündlicher Antragstellung.
Verwaltungsabgabe:
- Für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro
- Für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): 3,30 Euro
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66 - Dezember 2023
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