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Meldebestätigung
Jede/r Österreicher/in kann für sich oder eine Person, für die sie/er meldepflichtig ist (Kind) eine Bestätigung der Meldebehörde beantragen, dass sie/er an einem bestimmten Ort und ab einem gewissen Zeitpunkt aufrecht gemeldet ist.
Welche Gebühren sind zu entrichten
Antragsgebühr:
- grundsätzlich 14,30 Euro
- Die Antragsgebühr entfällt bei mündlicher Antragstellung.
Zeugnisgebühr:
- 14,30 Euro
- Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird
Verwaltungsabgabe:
- Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder): 2,10 Euro
- Meldebestätigung unter Nutzung des Zentralen Melderegisters (ZMR): 3,30 Euro
Formulare
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