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Todesfall
Hier erfahren Sie, welche Behördengänge für die Ausstellung einer Sterbeurkunde notwendig sind und was für Unterlagen dazu benötigt werden. Welche Schritte bei einem Todesfall bei anderen Behörden (Sozialversicherung,...) getätigt werden müssen, erfahren Sie unter http://www.help.gv.at/
Wer stellt die Sterbeurkunde aus
Die Eintragung des Todesfalles einschließlich der Totgeburt erfolgt bei jener Personenstandsbehörde, bei der die Eintragung zuerst begehrt wird. Wurde innerhalb von 14 Tagen nach dem Todeszeitpunkt keine Eintragung begehrt, ist die Personenstandsbehörde am Ort des Todes zuständig.
Sterbeurkunden für Todesfälle vor dem 1.1.1939 werden vom Pfarramt des Sterbeortes ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatszugehörigkeit
- Heiratsurkunde der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
- Meldeauskunft des letzten Hauptwohnsitzes
- Todesbestätigung (wenn nicht vom Leiter einer Krankenanstalt erstattet)
Welche Gebühren sind zu entrichten:
Pro Urkunde: Euro 9,30
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66 - Dezember 2023
24 Seiten