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Härtefallfonds der MG Zirl - einmalige Subventionierung der Kinderbetreuungskosten für 3 Monate
Privatpersonen erhalten auf Antrag die Kinderbetreuungskosten einmalig für 3 Monate aus dem Härtefallfonds der MG Zirl subventioniert.
Dazu ist es notwendig,
- das Formular „Subvention Kinderbetreuungsgebühren“ im Original ausgefüllt
- sowie den Nachweis „Corona Familienhärtefonds“ des Bundes
- und/oder den Nachweis „Covid ArbeitnehmerInnenfonds“ des Landes Tirol
im Sekretariat des Zentralamtes oder im Bürgerservice abzugeben.
Das Formular „Subvention Kinderbetreuungsgebühren“ finden Sie unten.
Informationen zum „Corona Familienhärtefonds“ des Bundes finden Sie unter https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html.
Informationen zum „Covid ArbeitnehmerInnenfonds“ des Landes Tirol finden Sie unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/beihilfen/formulare-unterstuetzung-covid-arbeitnehmerinnenfonds/.