Seiteninhalt
Wahlkartenantrag Bundespräsidentenwahl 2022 am 09.10.2022
Wahlkarten können schriftlich bis spätestens Mittwoch, 05. Oktober 2022 (24.00 Uhr) und mündlich bis spätestens Freitag, 07. Oktober 2022 (12.00 Uhr, am Gemeindeamt) beantragt werden, sollten Sie am Wahltag voraussichtlich ortsabwesend sein. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Bis zum 07. Oktober 2022, 12.00 Uhr ist auch ein schriftlicher Antrag, jedoch nur bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person, möglich.
Link zum Online-Wahlkartenantrag: Beantragung mit Handysignatur, Bürgerkarte oder gescanntem Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) möglich:
Hier klicken: Zum Wahlkartenantrag Bundespräsidentenwahl 2022
Bitte beachten Sie, dass Wahlkarten erst nach Erstellung der Druckunterlagen (Stimmzettel, Wahlvorschläge,...) verschickt werden. Dies wird voraussichtlich Anfang September erfolgen:
Wahl mittels Wahlkarte:
Den ausgefüllten Stimmzettel geben Sie in das beiliegende Wahlkuvert und dieses geben Sie dann in die Wahlkarte. Die Wahlkarte wird daraufhin von Ihnen verschlossen und die eidesstattliche Erklärung unterschrieben. Drei Möglichkeiten stehen Ihnen dann zur Stimmabgabe zur Verfügung:
- Die verschlossene Wahlkarte kann so bald wie möglich in einen Briefkasten oder in einem Postamt aufgegeben werden. Dabei muss die Wahlkarte spätestens am 09. Oktober 2022 bei der Bezirkswahlbehörde einlangen.
- Die verschlossene Wahlkarte kann am Wahltag entweder vom Wähler selbst oder von einem Boten während der Wahlzeit in jedem Wahllokal in Österreich abgegeben werden.