Rad-Mehrzweckstreifen Zirl
In der Marktgemeinde wurde im Auftrag des Landes Tirol, in Abstimmung mit der Marktgemeinde Zirl, auf der B171 Meilstraße und Schwabstraße ein Mehrzweckstreifen (MZS) eingerichtet. Aufgrund der geringen Straßenbreite wurde entschieden, die Mehrzweckstreifen jeweils in den „Aufwärtsrichtungen“ zu markieren. So wurde der Mehrzweckstreifen im Bereich der Meilstraße, beginnend beim Ehnbach bis zum Dorfplatz markiert. Im Bereich der Schwabstraße wurde der Mehrzweckstreifen, beginnend mit der Bebauung Höhe Schwabstraße 53 angebracht.
Der Mehrzweckstreifen hilft, den vorhandenen Straßenraum im Ortsgebiet besser auszunutzen und den Kfz- und Radverkehr zu entflechten. Laut StVO unterscheidet sich der Mehrzweckstreifen vom Radfahrstreifen durch die Art der Markierung und durch die Benutzungsvorschriften für die einzelnen Verkehrsteilnehmer. Der Radfahrstreifen wird mit einer Sperrlinie von der Straße getrennt, der Mehrzweckstreifen durch eine Warnlinie gekennzeichnet.
Es ist nicht notwendig bzw. vorgesehen, den Mehrzweckstreifen durch Schilder ersichtlich zu machen, dies erfolgt ausschließlich durch die Bodenmarkierung. Außerdem muss weder der Anfang noch das Ende des MZS gesondert markiert werden. Der Mehrzweckstreifen darf nur in jene Richtung verwendet werden, in welche er aufgezeichnet ist.
Datum: 20.04.2022
Autor: zirl.at Redaktion
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