Schulbeginn am 11.9.2023 - Kinder im Straßenverkehr
Uns ist klar, dass es in der Früh oft stressig ist, weil die Eltern zur Arbeit müssen und die Kinder eventuell trödeln.
Dennoch ersuchen wir alle Verkehrsteilnehmer gerade zu Schulbeginn, aufeinander besonders acht zu geben.
Vincenzo Diana, Kommandant der Polizeiinspektion Zirl, weist darauf hin, dass Kinder aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind. Die StVO sieht hier keine Altersgrenze vor - Körpergröße, Aussehen und Verhalten müssen im Einzelfall eingeschätzt werden.
Lt. § 29a StVO gilt der "unsichtbare Schutzweg":
Kindern, die eine Fahrbahn erkennbar überqueren (wollen), ist - mit oder ohne Zebrastreifen - das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. KFZ-Lenker:innen müssen dafür notfalls auch anhalten - unabhängig davon, ob Kinder einzeln, in Gruppen oder in Begleitung Erwachsener unterwegs sind.
Danke fürs Aufeinanderschauen zur Sicherheit unserer kleinsten Verkehrsteilnehmer:innen!
Datum: 06.09.2023
Autor: zirl.at Redaktion
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